Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unserer Ferienwohnung.
Buchungsanfragen bitte nur noch per Mail an info@villa-fabiola-binz.de versenden. Vielen Dank.
MietbedingungenZwischen Ihnen als Mieter und Sylvia Brovot als Vermieterin wird ein Mietvertrag über die Ferienwohnung im 1. OG, Putbuser Straße 5 in 18609 Binz gemäß §§ 651a ff BGB und den nachfolgenden, ergänzenden Mietbedingungen geschlossen.Der Mietvertrag kommt mit der Reservierungsbestätigung zustande und gilt verbindlich für alle angemeldeten Personen.
Nach Reservierungsbestätigung wir eine Anzahlung i.H.v. 30% des Mietpreises fällig. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor Mietbeginn geleistet worden sein. Sofern diese Fristen nicht eingehalten werden, ist die Vermieterin berechtigt, zu kündigen und eine Schaden geltend zumachen. Sollte die Ferienwohnung innerhalb der letzten Zahlungsfrist angemietet werden, ist der Gesamtbetrag unmittelbar fällig.
Die Ferienwohnung kann am Anreisetag zwischen 16.00Uhr und 19.00 Uhr übernommen werden. Am Abreisetag muss die Wohnung bis 10.00 Uhr geräumt sein.
Der Mieter übernimmt die Ferienwohnung einschl. Mobiliar und Gebrauchsgegenstände und verpflichtet sich zu einem pfleglichen Umgang. Mängel und Schäden sind unverzüglich dem Hausmeister bzw. der Vermieterin zu melden.
Sie haben in der Ferienwohnung kostenfreie Internetnutzung und Internettelefonie in das deutsche Festnetz (ohne Servicenummern). Kostenpflichtige Downloads und Telefonate sind nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung wird der Mieter grundsätzlich in Regress genommen.
Am Abreisetag verlassen Sie die Wohnung besenrein und in einem aufgeräumten Zustand. Das saubere Geschirr ist aufgeräumt und der Müll entsorgt.
Die Vermieterin haftet für die Mietvereinbarung. Die Haftung beschränkt sich auf die Höhe des Gesamtmietpreises.
Tritt der Mieter zurück, sind folgende Mietanteile fällig:
Bis 90 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises, bis 60 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises, bis 30 Tage vor Mietbeginn 70% des Mietpreises. Bei kurzfristigerer Kündigung 100% des Mietpreises.
Wir empfehlen dem Mieter eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Für alle aus dem Rechtverhältnis zwischen Mieter und Vermieterin entstehende Rechtsfragen ist ausschließlich Köln der Gerichtsstand.